Wir dokumentieren ein gutes Info von Jürgen Gottmann mit Beispielfall zu der Konstellation der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, die vor 2009 in den Ruhestand getreten sind und nicht nur Vollzeit gearbeitet haben. Mit der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ergeben sich rechtliche Möglichkeiten zur Verbesserung der Versorgung und mögliche Nachzahlungsansprüche.
Praxistipps für Pensionäre zu Teilzeit und Versorgung
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